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Sport nur mit 3G Regel

12. September 2021

Alle Sportler, die an unseren Kursen und Trainingsgruppen teilnehmen wollen, müssen ab sofort ihren Übungsleiter vor Ort einmalig einen Nachweis ihrer Impfung oder Genesung vorzeigen. Alternativ gibt es immernoch die Möglichkeit weder geimpft noch genesen zu sein. Für solch einen Fall müssen alle Sportler sich getestet haben. Die Testung kann vor Ort mit einem mitgebrachten Selbsttest unter Aufsicht des jeweiligen Übungsleiter durchgeführt werden. Wenn jedoch schon ein Test woanders durchgeführt wurde, der nicht älter als 24 Stunden (48 Stunden bei PCR Test) ist, muss jedes Mal eine Bescheinigung vorgezeigt werden.

Ausnahmen bestehen bei Schülern, die in ihrer Schule regelmäßig getestet werden und bei Kindern unter 6 Jahren.

In unseren Kinderturngruppen dürfen die Eltern unter Einhaltung der AHA-Regel ihre Kinder in die Halle bringen, beim umziehen helfen und auch wieder abholen. Aber es muss auf das „Einbahnstraßensystem“ geachtet werden.

Um die Dokumentationspflicht zu erleichtern, kann/sollte sich jeder Teilnehmer durch die Luca App in der jeweiligen Halle registrieren.

Weitere Infos seht ihr hier in der Fotogalerie.